selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
Eine https://safaubzp338658.suomiblog.com/the-smart-trick-of-deutscher-copyright-that-nobody-is-discussing-45456683